Mitgliedschaft
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Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die uneingeschränkt den Vereinszweck unterstützen sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.
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Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.