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Mitgliedschaft

  • Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die uneingeschränkt den Vereinszweck unterstützen sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.

  • Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

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